Pharmagroßhandel wird Apothekenrabatte kürzen!
Die Konsequenz des AMNOG für Großhandel und Apotheken.
Mit dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz hat der Gesetzgeber die Spanne des Pharmagroßhandels neu geregelt und so dessen Spielraum für die Gewährung von Rabatten an Apotheken reduziert. Der Großhandel erhält ab 2012 einen max. Auschlag von 3,15% plus einen Fixbetrag von € 0,70 pro verschreibungspflichtigem Produkt. Da nur der prozentuale Anteil rabattierbar ist, wird sich der Nachlass für Apotheken bei maximal 3% bewegen.
Für das Jahr 2011 soll es eine Zwischenregelung geben, bei der vom Großhandel ein Abschlag von 0,85% von seinem Einkaufspreis erwartet wird. In der Praxis wird er auf Basis dieses reduzierten Einkaufspreises gemäß Arzneimittelpreisverordnung wie gewohnt kalkulieren und so den Abschlag durchreichen an Apotheken und Krankenkassen.

